Nachrangeinlage

Nachrangige Spareinlage

Produktbeschreibung

Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar.

Anlageziele und Anlagestrategie

Die nachrangige Einlage richtet sich an Kunden, die an einer festverzinslichen Anlage interessiert sind und für eine höhere Verzinsung bereit sind, die Nachrangigkeit der Anlage in Kauf zu nehmen (siehe Risiken).

Anlagebetrag

Mindestens 25.000,00 €
Weitere Stückelungen jeweils 1.000,00 €
Maximalbetrag je Gläubiger 100.000,00 €

Zinsgutschrift

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum 31.12.  

Szenariobetrachtung

Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.

Kosten

Die Kontoführung ist kostenfrei.

Besteuerung

Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.

Ihre Vorteile

  • feste garantierte Verzinsung
  • jährlicher Zinsertrag
  • sicher bei Ihrer Bank
  • kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
  • keine Kosten

Konditionen

Laufzeit Zinssatz pro Jahr
6 Jahre 2,80 %
8 Jahre 3,00 %
10 Jahre 3,00 %
12 Jahre 3,00 %
14 Jahre 3,00 %
Stand: 15.05.2023

Bonitäts- und Nachrangrisiko:

Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/Einlagensicherung:

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:

Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf.
Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko:

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.